Finanzielles

Finanzierung / Kosten

In unserer Tagespflege-VIS rechnen wir den Besuch in Tagessätzen ab. Diese Sätze werden nicht von uns festgelegt, sondern sind das Ergebnis von jährlichen Verhandlungen mit den Pflegekassen und der Sozialbehörde. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Tagessätze zu vereinheitlichen und eine faire Finanzierung zu gewährleisten.

 

Um Ihren Besuch in der Tagespflege zu finanzieren, bietet Ihnen Ihre Pflegeversicherung verschiedene Möglichkeiten. Seit dem 01.01.2017 haben Pflegebedürftige Anspruch auf ein separates monatliches Tagespflegebudget, das den pflegegradabhängigen Pflegesachleistungen entspricht. Sie können dieses Budget zusätzlich zu den ambulanten Pflegesachleistungen nutzen. Das Gleiche gilt auch für Pflegegeldempfänger.

 

Angenommen, Sie erhalten beispielsweise als Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 ambulante Sachleistungen in Höhe von 689,00 Euro, dann steht Ihnen ab 2017 der gleiche Betrag zusätzlich für die Tagespflege zur Verfügung.

 

Für unsere Tagesgäste entsteht immer ein Selbstkostenanteil, der Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten umfasst. Personen, die Betreuungsgeld erhalten, können diesen Selbstkostenanteil finanzieren. Es besteht auch die Möglichkeit der Finanzierungshilfe durch den Sozialhilfeträger.

 

Gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung, um Sie umfassend über Ihre individuellen Finanzierungsmöglichkeiten zu beraten und Ihnen bei der Antragstellung behilflich zu sein.